BERATUNGSSPEKTRUM
Beratung und Vertretung im Mietrecht und Immobilienrecht
Sie haben Fragen rund um Themen wie Abschluss von Mietverträgen und Grundstückskaufverträgen, Kündigung und Räumungsklagen, Mieterhöhung und Betriebskosten sowie Grundstücksrecht und Wohnungseigentumsrecht? Hier finden Sie als Vermieter und Mieter, Verkäufer und Käufer sowie Eigentümer Antworten auf Ihre Fragen.
Sie brauchen eine anwaltliche Beratung und Vertretung?


HIER ERHALTEN SIE UNTERSTÜTZUNG:
Our commitment to diversity and inclusion means that we are continually working to surpass our previous efforts in recruitment, retention and promotion of diverse attorneys. We continue to expand our outreach to the legal community through our diversity initiatives, business development, community involvement and pro bono engagements. We are honored by the recognitions that affirm these efforts and are always driven to do more.

Für Vermieter
Sie wollen eine Wohnung oder ein Gewerbeobjekt vermieten? Sie wollen die Miete erhöhen? Sie haben Probleme mit Ihrem Mieter? Sie wollen Ihrem Mieter kündigen?

Für Mieter
Sie benötigen die Prüfung eines Mietvertrags? Sie wollen vorzeitig ausziehen? Ihr Vermieter hat Ihnen gekündigt? Ihr Vermieter zahlt Ihre Kaution nicht zurück?

Für Immobilieneigentümer
Sie wollen ein Grundstück kaufen oder verkaufen? Sie haben Probleme mit Ihrem Grundstück, z.B. weil eine Grunddienstbarkeit darauf liegt?

Für Wohnungseigentümer
Sie wollen eine Eigentumswohnung kaufen und brauchen eine Vertrags-Prüfung? Sie wollen Beschlüsse der Eigentümer-Versammlung anfechten?
DAS KÖNNEN SIE ERWARTEN:
Nur mit einem schriftlichen Mietvertrag wissen Vermieter und Mieter, welche Rechte und Pflichten vereinbart wurden. Deshalb sollten Sie genau prüfen lassen, ob die Regelungen darin wirksam sind.
Umso länger ein Mietverhältnis dauert, umso eher muss es angepasst werden. Das kann z.B. die Erhöhung der Miete sein. Dafür sieht das Gesetz verschiedene Möglichkeiten vor, die oft die eine oder andere Schwierigkeit mit sich bringen. Oder die Nebenkosten-Vorauszahlung muss angepasst werden.
Für eine Kündigung gibt es etliche Gründe: Ist der Mieter z.B. mit mehreren Mieten in Verzug, kann der Vermieter außerordentlich kündigen. Dasselbe gilt, wenn eine Wohnung nicht bewohnbar. Dann kann der Mieter kündigen. Häufig benötigt der Vermieter die Wohnung für sich. Dann greift er zur Eigenbedarfskündigung.
Der Kauf eines Grundstücks ist ein komplexer Vorgang. Neben den Eintragungen im Grundbuch sind weitere Vorgaben zu beachten, damit das Grundstück später wie geplant genutzt werden kann. Denn Eigentümer von Grundstücken haben Rechte und Pflichten, die erheblich sein können.
Wer Wohnungseigentümer ist, ist zugleich Mitglied in der Eigentümergemeinschaft. Hier entscheidet meist die Mehrheit. Trotzdem muss nicht jeder Eigentümer mit der Entscheidung einverstanden sein. Für diesen Fall sieht das Gesetz eine Anfechtung des Beschlusses vor einem Gericht vor.

