Will der Vermieter sein Objekt modernisieren, hat er einige Voraussetzungen zu beachten. Er muss verschiedene Schritte einhalten. Nur so ist sicher, dass er die Kosten der Modernisierung auf seine Mieter umlegen kann. Das ist dann vielen Vermietern doch zu aufwändig. Um dem Vermieter die Arbeit etwas zu erleichtern, hat der Gesetzgeber ein vereinfachtes Verfahren für die Modernisierung samt der folgenden Mieterhöhung entwickelt. Der Gesetzgeber wollte dadurch Kleinvermieter ermutigen, Modernisierungen durchzuführen.
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Vereinfachtes Verfahren bis 10.000 Euro
Das vereinfachte Verfahren ist dann anwendbar, wenn die Kosten der Modernisierung nicht mehr als 10.000 Euro betragen. Erforderlich ist auch hier, dass wirklich eine Modernisierung durchgeführt wird. Deshalb sind reine Instandhaltungsmaßnahmen ausgeschlossen. Trotz der Vereinfachung muss der Vermieter auch hier die Modernisierung ankündigen. In der Ankündigung muss erklärt werden, dass der Vermieter das vereinfachte Verfahren nutzen will. Dafür muss der Vermieter nicht die zukünftigen Betriebskosten angeben. Denn gerade die sind nur mit erheblichem Aufwand feststellbar.
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