BERATUNGSSPEKTRUM
Beratung und Vertretung im Berufsrecht
Sie haben Fragen rund um Themen wie die Zulassung oder Bestellung zu einem freien Beruf, z.B. als Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar, berufsrechtliche Maßnahmen Ihrer Kammer, Eintritt oder Austritt aus einer Freiberufler-Gesellschaft? Hier finden Sie als Freiberufler Antworten auf Ihre Fragen.
Sie brauchen eine anwaltliche Beratung und Vertretung?


HIER ERHALTEN SIE UNTERSTÜTZUNG:
Our commitment to diversity and inclusion means that we are continually working to surpass our previous efforts in recruitment, retention and promotion of diverse attorneys. We continue to expand our outreach to the legal community through our diversity initiatives, business development, community involvement and pro bono engagements. We are honored by the recognitions that affirm these efforts and are always driven to do more.

Zulassung zum Beruf
Sie wollen zum Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar zugelassen bzw. bestellt werden? Aber es gibt Probleme mit der zuständigen Kammer?

Verteidigung in berufsrechtlichen Verfahren
Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten gegen Ihr Berufsrecht verstoßen? Ihnen wurde z.B. eine Rüge erteilt? Sie möchten sich dagegen wehren?

Verleihung von Fachanwalt und Fachberater
Sie wollen Fachanwalt oder Fachberater werden? Sie haben alle Voraussetzungen erfüllt, was Ihre Kammer aber anders sieht?

Freiberufler-Gesellschaften
Sie wollen in eine Gesellschaft eintreten oder aus einer austreten? Sie wollen einem anderen Gesellschafter seine Mitgliedschaft kündigen?
DAS KÖNNEN SIE ERWARTEN:
Bei den verkammerten Berufen ist die Berufsausübung regelmäßig nur mit einem Zulassungs- oder Bestellungsakt der Kammer möglich. Hier kann es z.B. Probleme geben, wenn es aus früheren Zeiten noch “Leichen im Keller” gibt. Dann sollte Sie sich bereits vor Ihrem Antrag bei der Kammer beraten lassen.
Droht z.B. einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Notar der Widerruf seiner Zulassung, so hat das meist existenzielle Folgen. Das ist umso schlimmer bei Berufsträgern in der Mitte ihres Berufslebens. Deshalb sollten Sie sich hier frühzeitig beraten lassen – auch hinsichtlich Optionen für den schlimmsten Fall.
Manchmal geht bei der Ausübung des Berufs etwas schief. Dann folgt die Anzeige bei der Kammer – durch den gegnerischen Anwalt, das Gericht oder sogar den eigenen Mandanten. In vielen Fällen sind solche Anzeigen geprägt von einem falschen Verständnis des Berufsrechts. Oft liegt ein Verst0 schon gar nicht vor. Deshalb sollten Sie sich von Anfang an bei solch einem Vorwurf beraten lassen.
Der Gesellschaftsvertrag ist die Grundlage der Tätigkeit einer Freiberufler-Gesellschaft. Deshalb ist es wichtig, dass darin klare und wirksame Regelungen enthalten sind, die auch mit dem Berufsrecht übereinstimmen. Damit Sie sicher sind, dass hier alles passt, sollten Sie Ihren Vertrag überprüfen lassen.
Möchte jemand Gesellschafter einer Gesellschaft werden oder aus ihr austreten, so sind damit etliche Rechtsfragen verbunden. Das fängt mit der Größe des Gesellschaftsanteils an, geht über ein mögliches Wettbewerbsverbot bis hin zur Abfindung für den Gesellschaftsanteil. Damit Sie hier auf der sicheren Seite sind, sollten Sie sich von Anfang an beraten lassen.
Was für Rechtsanwälte der Fachanwalt ist, das ist für Steuerberater der Fachberater. Beide stehen für eine ausgewiesene Qualifikation auf einem bestimmten Gebiet. Das bringt meist ein höheres Ansehen bei den Mandanten und ein Umsatz-Plus. Aber manchmal ist der Weg zum Fach-Titel etwas holprig, gerade wenn Ihre Kammer bestimmte Fälle oder Ausbildungen nicht anrechnen will. Gerade bei solchen Konstellationen sollten Sie sich bereits im Vorfeld beraten lassen.