Welche Schritte muss der Vermieter beachten, wenn er noch Forderungen gegen seinen insolventen Mieter hat?
Hat der Vermieter den Verdacht, dass sein Mieter einen Insolvenzantrag gestellt hat, so kann er das im Internet recherchieren. Auf der Seite www.insolvenzbekanntmachungen.de kann er sich über laufende und vor kurzem abgeschlossene Insolvenzverfahren informieren. Die Seite stellt eine Suchfunktion zur Verfügung. Damit lassen sich sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen finden. Anhand der dortigen Informationen kann z.B. herausgefunden werden, wer der Insolvenzverwalter ist.
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Insolvenzverwalter kontaktieren
Den Insolvenzverwalter kann dann der Vermieter – am besten frühzeitig – kontaktieren. In den meisten Fällen wird sich allerdings beim Vermieter der Insolvenzverwalter des Mieters melden. Dieser teilt dann mit, dass der Mieter einen Insolvenzantrag gestellt hat. Oft fallen allerdings die Informationen des Insolvenzverwalters eher spärlich aus. Konkrete Angaben kann er am Beginn des Verfahrens sowieso selten machen. Hier empfiehlt es sich, beim zuständigen Insolvenzgericht Akteneinsicht zu beantragen. Denn der Vermieter sollte nicht erwarten, dass das Insolvenzgericht aus eigenen Stücken umfangreiche Informationen über das Verfahren mitteilt. Im Rahmen der Akteneinsicht kann der Vermieter insbesondere den Insolvenzantrag einsehen. Daneben können weitere Informationen erlangt werden. Das kann z.B. der bereits stattgefundene Schriftverkehr sein.
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