Treffen sich Mieter und Vermieter das erste Mal, wollen beide einen guten Eindruck von sich machen. Der Vermieter stellt das Objekt im schönsten Licht dar. Der Mieter will deutlich machen, dass er das größte Glück ist, das dem Vermieter passieren kann.
In der Wirklichkeit sieht es dann meist leider nicht ganz so rosig aus. So kann es durchaus vorkommen, dass der Mieter etwas beschönigt hat, wenn es um Angaben geht, die für den Mietvertrag wichtig sind. Das können z.B. Angaben zu Zahlungsfähigkeit genauso sein wie zu der Frage, ob er später ein Haustier in der Wohnung halten will.
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Mieter muss zulässige Fragen beantworten
Aber Frage ist nicht gleich Frage. So gibt es Fragen, die der Vermieter problemlos stellen darf und der Mieter auch beantworten muss. Dazu zählt etwa die Frage, ob der Mieter Raucher ist, in welchem Familienstand er lebt, ob ein Arbeitsverhältnis besteht und über welche Einkommens- und Vermögensverhältnisse er verfügt. Solche Fragen muss der Mieter wahrheitsgemäß beantworten. Er kann sich also nicht darauf berufen, den Vermieter ginge das alles gar nichts an. Deshalb darf er sich auch nicht einfach etwas einfallen lassen, nur damit er dem Vermieter eine plausible Geschichte erzählen kann.
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