Im Mietrecht gibt es immer wieder skurrile Urteile. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs befasst sich damit, ob der Mieter seinen Vermieter aus der Wohnung tragen kann. Und ob der Vermieter dann fristlos kündigen darf.

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Inhalt
Vermieter wollte Haus kontrollieren
Im zu entscheidenden Fall ließ die Vermieterin in einem Haus Rauchmelder anbringen. Nach getaner Arbeit der Handwerker wollte sie diese überprüfen. Damit war der Mieter auch einverstanden. Die Vermieterin übertrieb es dabei allerdings. Sie nutzte die Gelegenheit dann gleich zur vollen Inspektion des Hauses. Sie besichtigte auch die Räume, in denen sich gar keine Rauchmelder befanden. Das gefiel dem Mieter dann aber gar nicht. Denn seiner Meinung nach hatte er nur die Erlaubnis für die Räume mit den Rauchmeldern erteilt. Deshalb forderte er die Vermieterin auf, das Haus zu verlassen. Die Vermieterin ließ das allerdings ganz entspannt. Anstalten zu gehen zeigte sie nicht. Stattdessen hielt sie sich unbeeindruckt in der Diele auf. Und das reichte ihr nicht: Sie nahm von einer Fensterbank verschiedene Gegenstände und öffnete dort ein Fenster.

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Mieter warf Vermieter raus
Das gefiel dem Mieter gar nicht. Er packte sie mit seinen Armen am Oberkörper und trug sie aus dem Haus. Nun doch etwas beeindruckt wollte sich die Vermieterin das nicht gefallen lassen. Deshalb erklärte sie dem Mieter die außerordentliche Kündigung und hilfsweise die ordentliche.
Bundesgerichtshof sah keinen Kündigungsgrund
Der Bundesgerichtshof gab letztendlich dem Mieter recht. Er durfte seine Vermieterin unsanft aus dem Haus entfernen. Gründe für eine außerordentliche Kündigung liegen nicht vor. Eine Voraussetzung hierfür ist, dass beiden Vertragsparteien die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Das verneinte das Gericht allerdings. Denn die Vermieterin hatte das Verhalten ihres Mieters herausgefordert. Sie verstieß gegen das mietrechtliche Rücksichtnahmegebot. Sie kam den Aufforderungen des Mieters nicht nach und verletzte deshalb sein Hausrecht. Das Gericht gab deshalb der Vermieterin eine Mitschuld an dem ganzen Schlamassel.
