Wann kann die Eigentümergemeinschaft eine Eigentumswohnung entziehen?
Gibt es Ärger in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, kann diese die Eigentumswohnung eines Einzelnen entziehen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn einer der Miteigentümer ein Messie ist, der über Jahre hinweg das Gemeinschaftseigentum belastet und unter anderem verhindert, dass dort Arbeiten durchgeführt werden können. Ein Grund für die Entziehung des Wohnungseigentums sind schwerwiegende Pflichtverletzungen. Den anderen Miteigentümern muss die Fortsetzung der Gemeinschaft nicht mehr zugemutet werden können.

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Inhalt
Wohnungseigentum kann entzogen werden
Das Gesetz sieht hier konkrete Fälle vor. Entweder kommt der Eigentümer seinen Zahlungspflichten hinsichtlich des Hausgelds nicht ordnungsgemäß nach. Oder aber er verletzt andere Pflichten als Eigentümer. Deshalb sollte der Eigentümer auch bei Störungen seines eigenen Mieters hinterher sein. Unternimmt der Eigentümer nichts gegen gravierende Störungen seines Mieters, kann ihm ebenso das Wohneigentum entzogen werden.

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