Was ist eine Doppelvermietung und warum sollte der Vermieter vorsichtig sein?
Die Vermietung ein und derselben Wohnung an zwei verschiedene Mieter kann schneller passieren als man glaubt. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Vermieter glaubt er hätte dem ersten Mieter gekündigt und die Wohnung wieder vermietet. Dann kommt der erste Mieter an und ein Gericht stellt fest, dass die Kündigung gar nicht wirksam ist.

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Inhalt
Zwei Mietverträge für dieselbe Wohnung
Genauso kann es passieren, wenn der Vermieter dem ersten Mieter gekündigt hat aber vergisst, der Fortsetzung des bisherigen Mietverhältnisses zu widersprechen. Dann läuft der alte Mietvertrag weiter, obwohl die Wohnung schon vermietet ist. Denkbar ist es auch, wenn der Vermieter gar nicht annimmt, dass schon ein Mietvertrag besteht und dann später ein zweiter abgeschlossen wird. Das ist z.B. der Fall, wenn der Vermieter dem ersten Interessenten etwas verspricht und später ein Gericht feststellt, dass darin bereits ein Mietvertrag zu sehen ist.

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Nur ein Mieter kann einziehen
Das Problem dabei ist, dass dadurch zwei voll wirksame Mietverträge laufen. Das bedeutet weiter, dass jeder Mieter für sich einen Anspruch darauf hat, in die Wohnung einzuziehen. Dummerweise kann der Vermieter diesen Anspruch natürlich nur einmal erfüllen. Andererseits stellt sich für die beiden Mieter die Frage, wer nun in die Wohnung darf. Das ist im Zweifelsfall derjenige, der dort zuerst eingezogen ist. Der andere, zweite Mieter hat dann keine Chance mehr. Denn der Vermieter kann diesen Anspruch logischerweise nur einmal erfüllen. Für den zweiten Mieter ist dieser also unmöglich. Selbst mit einer einstweiligen Verfügung kann der Mieter nicht in die Wohnung kommen.
Ausgebremster Mieter kann Schadensersatz verlangen
Trotzdem hat der zweite Mieter Ansprüche, nämlich Schadensersatzansprüche. Und die können relativ schnell teuer werden. Muss der Mieter eine Ersatzwohnung nehmen, kann er die Mietdifferenz geltend machen. Auch eine vorübergehende Unterkunft in einem Hotel muss der Vermieter übernehmen. Neben dem Schadenersatz kann der zweite Mieter weitere Kosten ersetzt verlangen. Die Juristen sprechen hierbei vom sogenannten Aufwendungsersatz. Das können z.B. Kosten für eine Markise sein, die sich jetzt nicht mehr sinnvoll verwenden lässt. Auch nutzlos aufgewendete Maklerkosten zählen hierzu. Für den Vermieter kann die Sache auch deshalb teuer werden, weil nicht nur der zweite Mieter diese Ansprüche hat, sondern auch Familienmitglieder und sogar nicht-eheliche Lebensgefährten. Auch in der Gewerbemiete gelten diese Grundsätze. Allerdings kann für den Vermieter hier Rettung nahen: Darf der erste Mieter das Objekt gar nicht so nutzen wie er es möchte, kann der zweite Mieter unter Umständen dort einziehen.
