Zeitmietvertrag - Was ist bei einer befristeten Vermietung zu beachten?
Für eine Befristung des Mietvertrags gibt es verschiedene Gründe. So kann z.B. der Eigentümer planen, dass in zwei Jahren sein Sohn dort für das Studium einzieht. Oder er weiß schon genau, dass er in einem Jahr die Wohnung komplett umbauen will. Dann schließt er bereits bei der Neuvermietung einen Vertrag ab, der zu einem konkreten Zeitpunkt endet. Deshalb sprechen die Juristen bei einem befristeten Mietvertrag auch von einem Zeitmietvertrag.
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Inhalt
Zeitmietvertrag bietet Vorteile für Vermieter
Der Zeitmietvertrag hat für den Vermieter erhebliche Vorteile. Er kann genau planen, wie lange der jeweilige Mieter in der Wohnung bleibt. Er endet automatisch zum angegebenen Zeitpunkt. Der Vermieter braucht nicht ausdrücklich noch eine Kündigung erklären. Der Mieter hat auch keinen Anspruch auf Fortsetzung des Mietverhältnisses. Er kann auch keine Räumungsfrist für sich beanspruchen. Der Vorteil für den Mieter besteht darin, dass er ebenso das Ende der Mietzeit konkret planen kann. Zusätzlich kommt er an Wohnraum, der unter Umständen für die Übergangszeit leer stehen würde.
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