Ein Kellerabteil gehört heute meistens zum Standard bei einer Wohnung im Mehrfamilienhaus. Die Mieter lagern darin die unterschiedlichsten Sachen. Von Autoreifen über Klamotten bis hin zur Schallplattensammlung, die dort überwintern.
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Schildkröte überwintert im Keller
In einer Entscheidung des Amtsgerichts Hannover hatte ein Mieter dem Keller noch kreativer genutzt: Darin überwinterte seine Schildkröte. Eines Tages kam der Vermieter am Kellerabteil vorbei. Er stellte fest, dass dort das Vorhängeschloss fehlte. Statt den Mieter direkt darüber zu informieren, brachte der Hausmeister lediglich einen Zettel an der Tür an. Drei Wochen später räumte der Vermieter den gesamten Raum aus. Er hatte auch keine Lust die Sachen einzulagern. Stattdessen entsorgte er sie gleich auf dem Müll. Was er übersah, war die Schildkröte. Sie schlief friedlich in einer Transportkiste.
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