Aufhebungsvertrag - was ist zu beachten, wenn der Mietvertrag aufgehoben werden soll?
Manchmal will der Vermieter oder der Mieter einen Mietvertrag vor Ablauf der Kündigungsfrist beenden. Beim Vermieter kann das z.B. der Fall sein, wenn er selbst die Wohnung braucht und auf eine Eigenbedarfskündigung verzichten will. Oder wenn er das Objekt renovieren will und dabei die Wohnungen leer sein müssen. Auf der anderen Seite kann der Mieter die Aufhebung wünschen, weil er eine andere Wohnung gefunden hat oder in einen anderen Ort ziehen muss. Dann besteht für beide Parteien die Möglichkeit, den Mietvertrag durch einen Aufhebungsvertrag einvernehmlich aufzuheben.
Inhalt
Aufhebungsvertrag erspart Kündigung
Ein Aufhebungsvertrag ist letztendlich ein weiterer Vertrag, mit dem Inhalt den zugrunde liegenden Mietvertrag zu beenden. Dann ist z.B. gar keine Kündigung mehr nötig. Um wirksam einen Aufhebungsvertrag abschließen zu können, muss nicht besonders viel beachtet werden. Denn dieser Bedarf nicht der Form des Mietvertrags. Er kann also problemlos mündlich vereinbart werden. Selbst stillschweigend kann ein Vertrag aufgehoben werden. Das ist allerdings nur in besonderen Fällen möglich.
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