Wer eine Baustelle errichtet, hat gewisse Pflichten. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neubau oder eine Baustelle an einem Altbau handelt. Diese Pflichten können einerseits aus dem Zivilrecht, andererseits aus dem Öffentlichen Recht stammen. So hat der Grundstückseigentümer dafür zu sorgen, dass durch die Baustelle oder die Arbeiten auf ihr niemand geschädigt wird.

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Andere dürfen nicht gefährdet werden
Als erste Pflicht hat der Bauherr darauf zu achten, dass durch die Baustelle oder die Arbeiten keine Gefahren für andere Personen ausgehen. So eine Gefahr kann z.B. dann entstehen, wenn an der Fassade gearbeitet wird. Da kann schnell ein Stein oder ein Eimer abstürzen und einen Passanten schwer verletzen. Dabei muss es sich nicht immer um große Bauarbeiten handeln. Auch beim Streichen einer Fassade kann etwas auf den Bürgersteig fallen. Nichts anderes gilt, wenn Fenster ausgewechselt werden. Das kann selbst dann gefährlich werden, wenn der Austausch von innen durchgeführt wird. Selbst vermeintlich harmlose Arbeiten können ein erhebliches Risiko darstellen. Ein simpler Schraubenzieher kann bei einem Sturz aus dem zweiten Stockwerk lebensgefährliche Verletzungen verursachen. Deshalb sollte bei Bauarbeiten für eine sichere Absperrung gesorgt werden. Bei größeren Vorhaben wird sich deshalb ein Bauzaun kaum vermeiden lassen. Bei kleineren Arbeiten kann unter Umständen ein Absperrband und ein Hinweis auf die Gefahr ausreichen. Soll nur für ein paar Minuten etwas durchgeführt werden, können schon Posten reichen, die den jeweiligen gefährlichen Bereich absperren. Daneben besteht ein Risiko auch dadurch, dass Unbefugte die Baustelle betreten. Gerade nachts kann sie einen Reiz für den einen oder anderen ausüben. Deshalb sollte nicht nur daran gedacht werden, dass eine Gefahr von der Baustelle nach außen hin auftreten kann. Hier ist deshalb eine Absicherung zu wählen, die ein Betreten ausschließt. Im Übrigen hilft hier das Schild „Eltern haften für ihre Kinder“ nur in den seltensten Fällen weiter. Damit kann sich der Bauherr nicht aus der Haftung stehlen. Er muss trotzdem dafür sorgen, dass auch keine Kinder auf die Baustelle gelangen können.

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