Beim Kinderspielplatz direkt am Haus scheiden sich die Geister: Die einen finden das quirlige Gewusel der Kinder sympathisch, die anderen haben dafür kein Verständnis und fühlen sich in ihrer Ruhe gestört. Nicht viel anders ist es, wenn sich Kinder im Haus befinden und dementsprechend der Lärmpegel steigt. Deshalb soll es in manchen Wohnanlagen die unausgesprochene Regel geben, dass Familien mit Kindern als Eigentümer nicht willkommen sind.

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Bundesgerichtshof entschied zum Kinderlärm
Mit dem Kinderlärm musste sich kürzlich der Bundesgerichtshof befassen. In einer aktuellen Entscheidung aus dem Dezember 2019 befasste er sich mit der Frage, inwiefern die Eigentümer Kinderlärm im eigenen Haus zu dulden haben. Ausgangspunkt war ein Eltern-Kind-Zentrum in München. Dieser Treffpunkt befindet sich im Erdgeschoss. Darüber wohnen die einzelnen Wohnungseigentümer. Diese fühlen sich durch den Kinderlärm gestört. Und zwar nicht nur von Montag bis Freitag. Auch am Wochenende fanden in den Zentrum Veranstaltungen statt.

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