Leider lässt es sich nicht ausschließen, dass ein Mieter einen Schlüssel verliert. Das kann aus Unachtsamkeit geschehen. Ein Schlüssel kann ihm aber auch gestohlen werden. Spätestens bei der Rückgabe der Wohnung wird dann auffallen, wie viele Schlüssel fehlen. Dafür ist aber der Vermieter beweispflichtig. Der muss darlegen, wie viele Schlüssel fehlen. Dazu ist es zwingend erforderlich, zumindest im Übergabeprotokoll die konkrete Anzahl anzugeben. Dabei sollte auch unterschieden werden zwischen den einzelnen Funktionen der Schlüssel. Es macht einen Unterschied, ob der Mieter einfach vier Schlüssel bekommen hat oder ob es zwei Haustür- und zwei Wohnungsschlüssel waren.

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Mieter muss meist neue Schlüssel zahlen
Das größte Problem der Vermieter besteht, wenn beim Auszug Schlüssel fehlen. Dann stellt sich die Frage, wer für neue Schlüssel zu zahlen hat. Hier muss man danach unterscheiden, ob lediglich Schlüssel für die Wohnungstür oder für eine ganze Schließanlage ausgetauscht werden müssen. Gerade bei einer Schließanlage kann es richtig teuer werden. Die Gerichte entscheiden hierzu durchaus unterschiedlich. Manche fragen, ob die verlorenen Schlüssel missbräuchlich genutzt werden können. Verliert der Mieter die Schlüssel in unmittelbarer Nähe zur Wohnung, wird man von einem Missbrauchsrisiko ausgehen müssen. Anders sieht es aus, wenn sie z.B. im Ausland verloren werden und nicht mit einem Namensschild gekennzeichnet sind. Besteht so ein Missbrauchsrisiko, kann der Vermieter den Austausch des Schließzylinders verlangen. Besteht kein Missbrauchsrisiko, muss der Mieter nur Ersatzschlüssel bezahlen.

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