Leider gibt es Mieter, die es mit der Hausordnung und dem Frieden im Haus nicht so ernst nehmen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn der Mieter sein Fahrrad partout nicht in den Keller stellen will. Stattdessen findet es sich jedes Mal im Hausflur. Dementsprechend sieht dort auch die Wand aus. Oder der andere Mieter ist der Meinung, für seine Karriere als Rockstar üben zu müssen: Er spielt bis in die Nachtstunden auf seinem Schlagzeug. Dabei ist an Schlaf für die anderen Mieter nicht mehr zu denken. Und dann gibt es noch den Menschenfreund: Er ist mittlerweile mit jedem anderen Mieter im Haus zerstritten. Seine liebsten Wörter sind „Arschloch“ und „Drecksau“.
Inhalt
Störmieter bedeuten Ärger für den Vermieter
All diese Mietertypen sorgen nicht gerade dafür, dass es den anderen Mietern im Haus gefällt. Jetzt könnte man sagen: „Jeder hat einmal einen schlechten Tag!“ Das Problem dabei sind nicht einzelne Störungen, die in jedem Haus mehr oder weniger oft vorkommen. Stattdessen geht es um die Mieter, die konstant und nachhaltig für schlechte Stimmung sorgen. Als Vermieter könnte man sich denken, dass das einem egal sein kann. Das ist aber zu kurz gedacht. Denn wenn eigentlich zufriedene Mieter wegen der dauernden Störungen ausziehen, dann bedeutet das auch Ärger für den Vermieter. Richtig unangenehm kann es aber werden, wenn die anderen Mieter die Miete kürzen. Jetzt muss der Vermieter noch seinem Geld hinterher laufen. Bei der Auswahl wird der Eigentümer nur schwer erkennen können, ob es sich um einen Stör-Mieter handelt. Darüber gibt weder die SCHUFA noch die Bank Auskunft. Selbst ein Zeugnis des vorherigen Vermieters wird in den seltensten Fällen das Problem ansprechen. Stattdessen wird er froh sein, ein Problem weniger zu haben.

Hilfe vom Anwalt
Sie brauchen anwaltliche Hilfe? Kontaktieren Sie uns an für eine kostenlose Ersteinschätzung. Nutzen Sie unser Kontaktformular. Rufen Sie uns an.
oder 0511/96496134
Vermieter hat verschiedene Möglichkeiten
Sollte es also so weit gekommen sein, dass sich die anderen Mieter gestört fühlen, hilft zunächst einmal ein Gespräch unter vier Augen. Möglicherweise sind dem Mieter die Regelungen in der Hausordnung gar nicht bewusst. Vielleicht denkt er sich deshalb auch gar nichts dabei, wenn er sein Fahrrad in den Hausflur stellt. Bringt die Aufklärung nichts, kann der Vermieter im nächsten Schritt zur Abmahnung greifen. Sollte auch das nicht fruchten, kann der Vermieter zur Kündigung übergehen. Das wird aber nur dann zum Erfolg führen, wenn er vorher den Mieter konsequent abgemahnt hat. Denn die Kündigung baut auf diesen Abmahnungen auf.
Für Abmahnung sind Details erforderlich
Sowohl für die Abmahnung als auch für die Kündigung ist es zwingend erforderlich, dass der Mieter alle Verstöße minutiös dokumentiert oder durch die anderen Mieter dokumentieren lässt. So sollte zum Beispiel bei Ruhestörungen ein Lärmprotokoll gemacht werden. Darin werden alle lauten Aktivitäten festgehalten. Dabei sind auf die Minute genau die Anfangs- und Endzeiten genauso aufzuschreiben wie die Art der Störung. Da steht dann zum Beispiel drin: “Von 22:36 bis 23:04 Uhr Schlagzeug gespielt.” Nur so lässt sich in einem späteren Kündigungsprozess beweisen, wie genau die Störungen aussahen.
