Grundsätzlich ist bei solch einer Klage egal, wie hoch der Streitwert ist. Denn danach richtet sich in Mietsachen regelmäßig nicht die Zuständigkeit des Gerichts. Aber dennoch ist der Streitwert ein wichtiger Faktor. Er ist für die Höhe der Anwalts- und Gerichtskosten maßgeblich. Umso höher der Streitwert ist, umso höher ist das Prozessrisiko für beide Parteien.

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Bestimmung des Streitwerts
Jetzt stellt sich die Frage, wie der Streitwert bestimmt wird. Auch hier gibt es einen Grundsatz: Relevant ist der Betrag, der eingeklagt werden soll. Geht es zum Beispiel um offene Mietrückstände, so ist dieser Betrag der relevante. Sollen zum Beispiel 20.000 Euro eingeklagt werden, stellt das den Streitwert dar. Danach richten sich sowohl die Gerichtskosten als auch die Vergütung der Rechtsanwälte.

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Streitwert abhängig vom Streitgegenstand
Aber nicht in allen Fällen lässt sich so die Höhe des Streitwerts festlegen. Eine wesentliche Ausnahme ist zum Beispiel die Räumungsklage. Hier geht es ja gerade nicht um einen konkreten Betrag, der eingeklagt werden soll. Stattdessen soll der Mieter die Wohnung herausgeben. Für solche Fälle hat der Gesetzgeber konkrete Regelungen aufgestellt. Im Falle der Räumungsklage sind 12 Monatsmieten maßgeblich. Ähnliches gilt auch, wenn über den Bestand eines Mietverhältnisses gestritten werden soll. Dann ist grundsätzlich die Höhe des Entgeltes maßgeblich, das sich auf die streitige Zeit bezieht. Wird also um einen Zeitraum von neun Monaten gestritten, ergibt sich der Streitwert aus den neun Monatsmieten. Unter dem Begriff des Entgeltes versteht der Gesetzgeber grundsätzlich nur die Nettokaltmiete. Die Nebenkosten werden nur dann relevant, wenn diese als Pauschale vereinbart sind und nicht gesondert abgerechnet werden. Soll eine Mieterhöhung für Wohnraum eingeklagt werden, ist der Jahresbetrag der zusätzlich geforderten Miete relevant. Will der Vermieter also monatlich 100 Euro mehr verlangen, ergibt sich daraus ein Streitwert in Höhe von 1.200 Euro.
Streitwert kann geschätzt werden
In vielen anderen Fällen gibt es keine konkreten gesetzlichen Regelungen. Das ist z.B. der Fall bei der Erlaubnis zur Untervermietung, bei der Anbringung einer Satellitenschüssel oder bei der Gewerberaummiete. Hier muss das jeweilige Gericht die Höhe des Streitwerts anhand des wirtschaftlichen Vorteils einer gewonnenen Klage bemessen.
