Haben Eheleute eine Wohnung gemietet, dann ist es für den Vermieter meistens gut, wenn beide auch im Mietvertrag stehen. Denn dann hat er zwei Personen, die für die Miete und etwaige Schäden haften. Problematisch für den Vermieter wird es, wenn sich das Ehepaar später trennen und sich sogar scheiden lassen will. Dann stellt sich oft die Frage, wer nun in der angemieteten Wohnung bleiben darf.

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Mietender Ehegatte bleibt in der Wohnung
Wohnen zwar beide in der Wohnung, hat aber nur einer davon – z.B. der Ehemann – den Mietvertrag abgeschlossen, dann wird es einfach, wenn dieser Ehegatte in der Wohnung bleibt. In diesem Fall wird das Mietverhältnis einfach mit ihm fortgesetzt, als hätte sich gar nichts geändert.

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