In vielen Fällen bekommt der Mieter eine Veränderung am Objekt viel schneller mit als der Vermieter. So fallen ihm z.B. beschädigte Dachziegel früher auf oder er erkennt eine zerbrochene Glasscheibe bereits nach wenigen Tagen. Der Vermieter hingegen schaut vielleicht nur alle paar Monate am Objekt vorbei. Möglicherweise wohnt er an einem ganz anderen Ort und kommt deshalb noch selten zum Gebäude. Deshalb hat der Mieter etwaige negative Veränderungen am Mietobjekt dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Das soll dem Vermieter die Möglichkeit geben, Schäden frühzeitig zu erkennen und zu beseitigen. Das bedeutet für den Mieter, dass sich etwaige Beeinträchtigungen auch für ihn reduzieren.

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Mieter muss Mängel anzeigen
Die Anzeigepflicht des Mieters bezieht sich dabei sowohl auf Mängel an der Mietsache als auch auf Maßnahmen zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr. Unter einem Mangel versteht die Rechtsprechung jeden Fehler an der Mietsache. Es kommt nicht darauf an, ob dieser die Brauchbarkeit oder Nutzbarkeit der Mietsache beeinträchtigt. Der Mieter hat auch bei einer drohenden Gefahr dem Vermieter zu informieren. Wichtig ist aus Sicht des Vermieters, dass sich diese Anzeigepflicht nicht zwingend auf den Mietgebrauch des einzelnen Mieters beziehen muss. Erkennt der Mieter z.B. einen Schaden am Dach, so ist er zur Anzeige verpflichtet. Und zwar selbst dann, wenn es noch nicht in seine Wohnung hineinregnet.

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