Zwar ist ein schriftlicher Mietvertrag nach dem Gesetz nicht zwingend erforderlich. Mietverträge lassen sich auch mündlich schließen. Hat der Vermieter allerdings ein schriftliches Exemplar, dann erleichtert es ihm die Arbeit doch erheblich. Aber was kann der Vermieter machen, wenn er seine Ausfertigung verliert.

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Vertragsurkunde als Beweismittel
In der Praxis stellt der verlorene Mietvertrag vor allem dann ein Problem dar, wenn der Vermieter Ansprüche gegenüber dem Mieter geltend machen will. Vor Gericht braucht er hierfür die Vertragsurkunde. Ansonsten wird ihm nur deutlich schwieriger – wenn überhaupt – ein Beweis gelingen. Ist das Mietverhältnis allerdings unproblematisch, wird der Vermieter in der Praxis selten den Vertrag brauchen. Erst beim Auszug wird die Frage auftauchen, welche Verpflichtungen der Mieter hat.

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