Für den Wunsch, die Wohnung unterzuvermieten, gibt es etliche Gründe. Zum Beispiel ist dem Mieter die Wohnung zu groß oder zu teuer. Oder der Mieter zieht beruflich für ein halbes Jahr oder ein Jahr an einen anderen Ort, will sich aber bei der Rückkehr die Wohnungssuche sparen. Denkbar ist auch, dass der Mieter den Vertrag gerne gekündigt hätte, der Vertrag aber noch länger läuft und deshalb die Wohnung untervermietet.

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Mieter braucht Erlaubnis
Will der Mieter einen Untermieter aufnehmen, kann er das nicht ohne weiteres. Hierfür ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Der Vermieter kann die Erlaubnis nur mit sachlichen Gründen verweigern. Das ist etwa der Fall, wenn dadurch eine Überbelegung der Wohnung stattfinden würde. Oder der potentielle Untermieter bereits vorher in Auseinandersetzungen im Haus verwickelt war. Auch wenn sich die Nutzung durch den Untermieter ändert, kann der Vermieter die Erlaubnis verweigern. Das ist z.B. der Fall, wenn aus einer Wohnung plötzlich ein Büro werden soll. Verweigert der Vermieter aber ohne solch einen sachlichen Grund die Untervermietung, dann hat der Mieter ein außerordentliches Kündigungsrecht. Gerade wegen dieses Kündigungsrechts sollte der Vermieter vorsichtig sein, wenn er eine Anfrage von seinem Mieter bekommt. Welche Probleme das mit sich bringt, gibt‘s in meinem Video zur Untervermietungsfalle, dass Ihr hier oben findet. Der Vermieter kann im Übrigen nachträglich die Erlaubnis widerrufen. Dafür braucht der genauso einen wichtigen Grund, wie bei der Verweigerung der Genehmigung.

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