Haben sich Mieter und Vermieter gefunden, werden sie einen schriftlichen Mietvertrag abschließen. Dabei ist entscheidend, wie die einzelnen Parteien im Mietvertrag bezeichnet werden. Achtet der Vermieter hier auf die richtige Benennung seiner Vertragspartner, keiner sich später einiges an Ärger ersparen.

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Mieterdaten genau überprüfen
Bei der Vermietung einer Wohnung sollte sich der Vermieter den Personalausweis vorlegen lassen. Die dort aufgeführte Adresse übernimmt er in den Mietvertrag. Das hat den Vorteil, dass der Mieter richtig bezeichnet wird. Deshalb sollte der Vermieter auch den Namen eins zu eins in den Mietvertrag übernehmen. Wollen mehrere Personen eine Wohnung mieten, kann es von Vorteil sein, alle als Parteien des Mietvertrags aufzunehmen. Das hat einerseits den Vorteil, dass später im Falle einer Klage alle als Gesamtschuldner haften. Will z.B. ein Ehepaar die Wohnung mieten und kann einer der beiden Ehegatten später nicht zahlen, kann versucht werden, beim anderen Ehegatten noch Geld einzutreiben.

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