In Zeiten von Online-Streaming hat das klassische Fernsehen an Bedeutung verloren. Stattdessen wird das Internet als Lieferant von Fernseh-Inhalten angesehen. Insbesondere das ist ein Grund dafür, dass immer weniger Parabolantennen angebracht werden. Aber hier gibt es natürlich Ausnahmen. Das sind z.B. Regionen mit einer nur schwachen Internet-Versorgung. Hier ist ein Streaming kaum möglich. Daneben gibt es Mieter, die bestimmte Sender sehen wollen, die aber nicht online zur Verfügung stehen.

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Anbringung nur unter Voraussetzungen
Deshalb gibt es nach wie vor Anfragen an die Vermieter, ob Parabolantennen am Haus angebracht werden dürfen. In der Rechtsprechung wurde bereits mehrfach entschieden, dass der Mieter hierauf grundsätzlich einen Anspruch hat. Dafür muss er allerdings mehrere Voraussetzungen erfüllen. So muss der Mieter zunächst dafür sorgen, dass die Antenne baurechtlich zulässig ist und von einem Fachmann angebracht wird. Weiterhin darf sie nicht einfach an der Außenseite des Balkons angebracht werden. Stattdessen ist ein Ort zu wählen, an dem sie optisch nicht besonders auffällt. Der Mieter hat außerdem alle Kosten und das Haftungsrisiko im Zusammenhang mit der Antenne zu übernehmen. Weiterhin sollte der Vermieter darauf achten, dass die Entfernung der Antenne gesichert ist. Am besten ist das über eine zusätzliche Kaution oder eine Bürgschaft zu machen.

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