Was muss der Vermieter bei der Rückzahlung der Kaution beachten?
Nach dem Ende des Mietverhältnisses und dem Auszug haben Mieter und Vermieter eine letzte Frage zu klären: Was ist mit der Kaution? In den meisten Fällen wird der Mieter eine Barkaution gezahlt haben. Er hat also das Geld auf ein Konto beim Vermieter überwiesen. Dieses Geld möchte er nach seinem Auszug wieder zurück. Oft ist es so, dass der Mieter die Kaution schon für das nächste Mietverhältnis benötigt. Viele Mieter glauben deshalb, bereits bei der Übergabe der Wohnung würden sie ihren Kautionsbetrag zurückbekommen. Das ist aber definitiv zu früh. Denn zu diesem Zeitpunkt wird der Vermieter noch nicht genau wissen, ob er noch Ansprüche gegenüber seinem ehemaligen Mieter hat. Das können zunächst Schäden in der Wohnung sein, die erst bei der Übergabe entdeckt werden. Diese müssen erst noch repariert werden. Ansonsten kann der Vermieter nur schätzen wie hoch der Schadensersatzanspruch ist.

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Vermieter muss Kaution nicht sofort zahlen
Problematischer sind die Fälle, in denen der Vermieter noch die Betriebskosten abzurechnen hat. Das wird in den seltensten Fällen am Tag des Auszugs möglich sein. Denn erst zu diesem Zeitpunkt kann der Vermieter überprüfen, welchen Verbrauch der Mieter hatte. Wichtig sind hier vor allem die Heizkosten. Wegen dieser Probleme gewährt die Rechtsprechung dem Vermieter eine Überlegensfrist. Innerhalb dieser Frist soll sich der Vermieter einen Überblick über etwaige Ansprüche gegenüber dem Mieter verschaffen. Deshalb beträgt sie nicht nur einige Tage. Die Gerichte gehen hier von einem Zeitraum von bis zu sechs Monaten aus. Der Bundesgerichtshof sieht in einzelnen Ausnahmefällen sogar noch längere Fristen.

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