Aufzugsanlagen gehören heute in vielen Wohnhäusern zum Standard. Viele Investoren nutzen den Einbau von solchen Anlagen auch, um ihre Objekte aufzuwerten. Allerdings ist solch ein Aufzug eine technische Anlage, bei der so einige Punkte zu beachten sind.

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Mieter kann Aufzug jederzeit nutzen
Grundsätzlich hat der Mieter das Recht, den Aufzug jederzeit zu nutzen. Also sowohl am Tag als auch in der Nacht. Das kann regelmäßig nur durch die Hausordnung eingeschränkt werden. Daraus folgt umgekehrt auch, dass der Vermieter dafür zu sorgen hat, dass der Aufzug jederzeit betriebsbereit ist. Selbst wenn in einem Vertrag enthalten ist, dass der Aufzug nicht an Sonn- und Feiertagen genutzt werden kann, gilt solch eine Vereinbarung gegenüber einem Gewerbemieter nicht. Ihm muss rund um die Uhr die Nutzung des Aufzugs möglich sein. Eine Einschränkung der Nutzungszeit ist deshalb in den meisten Fällen nicht möglich.

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