In vielen Mietverträgen finden sich keine Angaben zur Wohnfläche. Eine Quadratmeterzahl fehlt dort oft. Deshalb kann es vorkommen, dass sich Mieter und Vermieter nicht über die wahre Wohnfläche im Klaren sind. Welche Konsequenzen das für eine Mieterhöhung hat, wurde vor Bundesgerichtshof kürzlich entschieden.

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Mieterhöhung anhand Wohnfläche
Im dortigen Fall hatte ein Vermieter in Dresden jahrelang die Miete erhöht. Der Vermieter berechnete die jeweilige Miete anhand der Wohnfläche. Dabei berücksichtigte er allerdings eine zu hohe Quadratmeterzahl. Der Vermieter ging von 114 Quadratmeter aus. Im Mietvertrag stand hierzu nichts. Tatsächlich war die Wohnung nur 102 Quadratmeter groß. Das stellte später ein Sachverständiger fest. Als das der Mieter erfuhr, wollte er die überhöhte Miete wieder zurück. Er hatte seiner Meinung nach in den letzten Jahren mehr als 6.000 Euro zu viel gezahlt. Damit kam er beim Bundesgerichtshof allerdings nicht durch. Und zwar aus zwei Gründen:

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