Wer Vermieter ist, der erlebt vieles. Eines der eher unangenehmeren Ereignisse ist die Insolvenz des Mieters. Hier droht dem Vermieter neben dem Verlust der Mietrückstände noch weiteren Ärger mit dem Insolvenzverwalter. Das Beste ist es, es schon gar nicht so weit kommen zu lassen und frühzeitig gegenzusteuern. Deshalb sollte bei Zahlungsrückständen des Mieters frühzeitig gehandelt werden.

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Gespräch mit Mieter suchen
Zunächst einmal besteht die Möglichkeit, mit dem Mieter das Gespräch zu suchen. Hier kann der Vermieter herausfinden, aus welchen Gründen der Mieter momentan nicht zahlen kann oder will. Zum Beispiel kann ein Mangel vorliegen, der Mieter zur Zeit einen finanziellen Engpass haben oder andere Probleme bestehen. Dann bietet sich die Möglichkeit an, mit ihm eine Ratenzahlungsvereinbarung zu schließen. Das setzt natürlich voraus, dass der Mieter weiterhin zahlungswillig ist. Wichtig bei solch einer Ratenzahlung ist es, den Mieter nicht zu überfordern. Deshalb empfehlen sich meist kleinere Raten über einen längeren Zeitraum als große innerhalb kurzer Zeit. Denn sind die Raten zu groß bemessen besteht die Gefahr, dass der Mieter auch diese realistisch nicht zahlen kann.

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