Die Frage nach einem Stellplatz oder einer Garage gehört heutzutage mittlerweile zu den üblichen Themen bei einer Wohnungssuche. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Wohnung in der Stadt oder auf dem Land befindet. Hat der Mieter ein Auto, will er es meistens auch irgendwo sicher unterstellen.

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Mieter hat keinen Anspruch auf Stellplatz
Grundsätzlich hat der Mieter allerdings keinen Anspruch darauf, dass er im Zusammenhang mit der Wohnungsmiete auch einen Stellplatz angeboten bekommt. Denn nicht jede Wohnung verfügt auch über eine entsprechende Möglichkeit für ein Fahrzeug. Umso älter die Gebäude sind, umso weniger wurde damals an Parkflächen gedacht.

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