Die Mietzeit kann auf verschiedene Weise enden: Etwa durch Kündigung einer der Parteien oder weil bereits von Anfang an nur eine bestimmte Dauer vereinbart war. Normalerweise bedeutet das Ende der Mietzeit auch, dass der Mieter aus dem Objekt auszieht und es an den Vermieter zurückgibt.

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Mieter zieht nicht aus
Zieht der Mieter nicht aus, setzt er also den Gebrauch fort, verlängert sich automatisch das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob das ursprüngliche Mietverhältnis befristet oder auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Das bedeutet in der Konsequenz, dass das Mietverhältnis zu den bisherigen Konditionen fortgesetzt wird. Allerdings ändern sich die Voraussetzungen für die Kündigung. Hier gelten dann ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.

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