Musik ist sicherlich in Deutschland ein Kulturgut. Eine ganze Branche lebt davon. Die Innenstädte würden anders aussehen, wenn es keine Theater und Opernhäuser geben würde. Dennoch müssen der Vermieter und die anderen Mieter nicht unbedingt erfreut sein, wenn aus einer Wohnung den ganzen Tag über Musik zu hören ist.
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Mieter darf musizieren
Grundsätzlich ist es dem Mieter erlaubt, in seiner Wohnung zu musizieren. Im Gegensatz zur Tierhaltung braucht er hierfür keine besondere Erlaubnis. Das bedeutet aber nicht gleichzeitig, dass der Mieter in seiner Wohnung rund um die Uhr spielen darf. Denn er muss auf die anderen Mieter Rücksicht nehmen. Unzulässig ist deshalb, dass er z.B. bei offenen Fenstern musiziert. Genauso hat er sich an die Ruhezeiten im Objekt zu halten. Diese werden grundsätzlich von der Hausordnung vorgegeben. Regelmäßig liegen diese in der Mittagszeit – meist von 13:00 bis 15:00 Uhr – und in den Nachtstunden von 22:00 bis 8:00 Uhr morgens. Selbst wenn in der Hausordnung hierzu nichts geregelt ist, wird man diese Zeiten als üblich ansehen müssen.
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