Manchmal kommt es vor, dass Mieter vorzeitig aus dem Mietverhältnis ausscheiden müssen. Das kann verschiedene Gründe haben: Sie können z.B. einen neuen Job gefunden haben, wollen in eine günstigere Wohnung ziehen oder wollen sich vergrößern. Dann stellt sich die Frage, inwiefern der Vermieter verpflichtet ist einen Nachmieter zu akzeptieren. Bei einem Nachmieter geht es letztlich darum, dass dieser in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Der vorherige Mieter scheidet im gleichen Zeitpunkt aus dem Mietverhältnis aus.

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Nachmieter-Klausel im Mietvertrag
Ob der Vermieter jetzt einen Nachmieter akzeptieren muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Am einfachsten ist es, wenn der Mietvertrag eine sog. Nachmieterklausel enthält. Stellt der Mieter hier geeignete Nachmieter, dann kann er grundsätzlich davon ausgehen, dass er aus dem Mietverhältnis ausscheiden darf. Aber auch hier gibt es natürlich Unterschiede, die von der jeweiligen Klausel abhängen.

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