Fahrräder können richtig teuer sein. Deshalb will der eine oder andere Mieter sein Schmuckstück nicht vor der Haustür stehen lassen. Er trägt es lieber in seine Wohnung. Das stößt bei manchen Vermieter auf Gegenliebe. Auch anderen Mietern gefällt das nicht immer. Sie stört es, wenn Fahrräder durch das Treppenhaus getragen werden. Der Grund dafür ist einfach: Durch den Transport eines Fahrrads ins und im Haus können die Wände und die Türen beschädigt werden. Ein dreckiger Reifen macht schwarze Schmierer an der Wand. Der Lenker knallt gegen eine Glastür. Daneben können Fahrräder gerade im Treppenhaus durchaus ein Sicherheitsrisiko darstellen. Gemeint ist damit nicht unbedingt, dass eine Feuersbrunst ausbricht. Ein älterer Mieter braucht sich nur an einer Pedale verheddern und stürzt die Treppe runter.

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Abstellplatz für Fahrrad muss fehlen
Deshalb dürfen Mieter ihre Fahrräder nur in die Wohnung mitnehmen, wenn ein zumutbarer und geeigneter Abstellplatz fehlt. Ein solcher Abstellplatz kann zum Beispiel im Hinterhof oder im Keller liegen. Gibt es diesen Platz, so kann der Vermieter verbieten, Fahrräder in die Wohnung mitzunehmen.

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